Bornheim, 5. Juli 2024
Der Vorstand der HORNBACH Management AG, der Komplementärin der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (die „HORNBACH Holding“ oder die „Gesellschaft“) mit Sitz in Neustadt (ISIN DE0006083405), hat am 1. Juli 2024 den Erwerb von bis zu 50.000 Stück eigenen Aktien durch die HORNBACH Holding gemäß § 278 Abs. 3 i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG beschlossen. Die erworbenen eigenen Aktien sollen Ende des Jahres 2023 im Rahmen eines Belegschaftsaktienprogramms an Mitarbeitende der HORNBACH Holding bzw. Mitarbeitende von mit der HORNBACH Holding verbundenen Unternehmen ausgegeben werden.
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Bekanntgabe von Informationen zu einem Rückkaufprogramm gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
1. Zwischenmeldung
2. Zwischenmeldung
3. Zwischenmeldung
4. Zwischenmeldung
5. Zwischenmeldung und Schlussmeldung
Bornheim, 7. Juli 2023
Der Vorstand der HORNBACH Management AG, der Komplementärin der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (die „HORNBACH Holding“ oder die „Gesellschaft“) mit Sitz in Neustadt (ISIN DE0006083405), hat am 5. Juli 2023 den Erwerb von bis zu 55.000 Stück eigenen Aktien durch die HORNBACH Holding gemäß § 278 Abs. 3 i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG beschlossen. Die erworbenen eigenen Aktien sollen Ende des Jahres 2023 im Rahmen eines Belegschaftsaktienprogramms an Mitarbeitende der HORNBACH Holding bzw. Mitarbeitende von mit der HORNBACH Holding verbundenen Unternehmen ausgegeben werden.
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Bekanntgabe von Informationen zu einem Rückkaufprogramm gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
1. Zwischenmeldung
2. Zwischenmeldung
3. Zwischenmeldung
4. Zwischenmeldung
5. Zwischenmeldung und Schlussmeldung
Bornheim, 8. Juli 2022
Der Vorstand der HORNBACH Management AG, der Komplementärin der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (die „HORNBACH Holding“ oder die „Gesellschaft“) mit Sitz in Neustadt (ISIN DE0006083405), hat am 8. Juli 2022 den Erwerb von bis zu 55.000 Stück eigenen Aktien durch die HORNBACH Holding gemäß § 278 Abs. 3 i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG beschlossen. Die erworbenen eigenen Aktien sollen Ende des Jahres 2022 im Rahmen eines Belegschaftsaktienprogramms an Mitarbeitende der HORNBACH Holding bzw. Mitarbeitende von mit der HORNBACH Holding verbundenen Unternehmen ausgegeben werden.
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Bekanntgabe von Informationen zu einem Rückkaufprogramm gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
1. Zwischenmeldung
2. Zwischenmeldung
3. Zwischenmeldung
4. Zwischenmeldung und temporäre Aussetzung
5. Zwischenmeldung und Schlussmeldung