- Sie finden hier beispielsweise unsere Grundsatzerklärung zum Thema Menschenrechte. Hierin legen wir unsere Ansprüche an uns selbst und unsere Geschäftspartner dar. Federführend für etwaige Menschenrechts- sowie umweltbezogene Verletzungen innerhalb unseres eigenen Geschäftsbetriebs sowie entlang unserer Lieferketten ist der HORNBACH-Menschenrechtsbeauftragte.
- Mögliche Verstöße oder Hinweise auf solche können Sie jederzeit über unser Hinweisgebersystem abgeben. Als Dokument finden Sie untenstehend auch die Verfahrensordnung zu unserem Hinweisgebersystem.
- Zusätzlich platzieren wir auf dieser Seite CSR-Standards der HORNBACH Gruppe, die künftig ein Baustein unserer Vertragsbeziehungen sein werden.