HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
03.12.2012 16:46
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Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe wird zeitlich verlängert
Bornheim, 03. Dezember 2012. Die Frist für den Aktienrückkauf der
HORNBACH-Baumarkt-AG zur Ausgabe von Belegschaftsaktien 2012 gemäß § 71
Abs. 1 Nr. 2 AktG wird um zwei Monate bis zum Ende des Geschäftsjahres
2012/2013 (Bilanzstichtag 28. Februar 2013) verlängert. Dies hat der
Vorstand der Gesellschaft heute beschlossen. Erforderlich wird dies wegen
der im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren täglichen Handelsvolumina pro Tag.
Im Hinblick auf die Menge der zu erwerbenden Aktien dürfen pro Tag nicht
mehr als 25% des jeweiligen durchschnittlichen Tagesumsatzes über den
Xetra-Handel bzw. den Xetra Frankfurt Spezialistenhandel an der Frankfurter
Wertpapierbörse zurückgekauft werden. Der durchschnittliche Tagesumsatz des
jeweiligen Handelssegments ist vom durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin abzuleiten.
Wie in der Adhoc-Mitteilung vom 13. August 2012 erläutert wurde, erfolgt
der Rückkauf von Aktien nach dem Vorstandsbeschluss nach Maßgabe der
Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG)
Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.
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